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Die Bilder stehen in hoher Auflösung zum Download bereit und für eine journalistisch-redaktionelle Verwendung kostenfrei zur Verfügung.

Logos

Nutzungsbedingungen

Mit der Co-Branding-Guideline stellt der VDA Ausstellern und Medien das IAA Logo und den Claim zum Zweck der Vorbereitung, Unterstützung und Nachbereitung ihres Messeauftritts bzw. ihrer Messeberichterstattung in Print- und Onlinemedien  sowie im Bewegtbild zur Verfügung. Die verschiedenen Formate können auf www.iaa.de kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Formate sind kostenpflichtig auf Anfrage (angelika.ohse@vda.de) beim VDA erhältlich.

Das IAA Logo ist als Marke urheberrechtlich geschützt. Der VDA räumt ausschließlich den Ausstellern der IAA und der Presse das Recht ein, das gestalterisch und technisch unveränderte IAA Logo und den Claim in den zur Verfügung gestellten Formaten und nur zu den oben genannten Zwecken in Print- und Onlinemedien sowie im Bewegtbild zu nutzen. Nicht erlaubt ist jede darüber hinausgehende abweichende Verwendung,  insbesondere jegliche inhaltliche oder grafische Veränderung, Verfremdung oder  Ergänzung der originalen Formate, z. B. durch Einfügen der Hallen- und Standnummer, Umformulierung des Claims oder durch Retuschieren grafischer Elemente etc. Ebenso ist der Nachbau von Logoformaten nicht zulässig.

Wir weisen darauf hin, dass ein irreführendes Anlehnen an die offiziellen IAA Auftritte des VDA (z. B IAA Website, IAA App, IAA Publikationen sowie alle SocialMedia- Auftritte der IAA) wettbewerbsrechtlich untersagt ist.

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Akkreditierungen

Akkreditierungen sind voraussichtlich ab Frühjahr 2024 möglich.